AGB
- Für den Abschluss sind nur die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Davon abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht von uns durch schriftliche Erklärung angenommen sind. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen, ferner mündliche Abmachungen mit Reisevertretern, telefonische Bestellungen und Abmachungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Unsere Angebote verstehen sich unverbindlich. Muster sind, wenn nichts anderes vermerkt ist, stets unverbindliche Ansichtsmuster. Die Bemerkung "wie gehabt" gilt nur für die Beschaffenheit der Ware, nicht für den Preis.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand - auch für Wechsel und Schecks - ist Traunstein.
- Wird im Angebot oder in der Bestätigung nichts anderes vermerkt, so verstehen sich die Preise exklusive Versandverpackung. Papierbeutel, Wellpappe und Kartons werden nicht zurückgenommen. Leihkisten werden, falls sie nicht innerhalb vier Wochen nach Lieferung frachtfrei zurückgesandt werden, mit einem entsprechenden Betrag in Rechnung gestellt.
- Versand: Die Versendung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Wahl des Versandweges und des Beförderungsunternehmens ist uns überlassen. Für die Berechnung der Ware ist das bei Abgang ermittelte Gewicht maßgebend.
- Die Lieferung erfolgt: Siehe Angebot / Auftragsbestätigung. Für die Einhaltung von Lieferfristen übernehmen wir keine Gewähr. Schadensersatz wegen verzögerter Lieferung wird keiner geleistet.
- Erfüllt der Auftraggeber die fällige Abnahmeverpflichtung nicht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung die entsprechenden Mengen selbst einzuteilen, zu berechnen und für Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern oder aber unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Zahlungsbedingungen gemäß umseitiger oder schriftlicher Vereinbarung. -Skonto wird nicht gewährt. - Ist eine Rechnung 4 Wochen nach Ausstellung nicht beglichen, so werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von 8% ab Verfallstag in Rechnung gestellt. Als Barzahlung gelten auch Überweisungen auf Bank- oder Postbankkonto. Eine Verpflichtung zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks besteht nicht. Im Falle ihrer Hereinnahme gelten sie nicht als am Erfüllungsort angenommen, die Rechnungsschuld erlischt erst mit der endgültigen Bezahlung. Mit der Hereinnahme von Wechseln und Schecks wird keine Verpflichtung zur Wahrnehmung von wechsel- oder scheckmäßigen Rechten übernommen. Einzugs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
- Beanstandungen müssen unverzüglich nach Empfang und vor Weiterlieferung erfolgen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich unter Ausschluss von Schadensersatzforderungen auf evtl. Umarbeitung oder Preisminderung. Für bestimmte Verwendungszwecke übernehmen wir keine Garantie.
- Für Schäden während des Transportes, fachlich unrichtiger Einlagerung und unsachgemäßer Behandlung unserer Erzeugnisse bei Abfüllung und Weiterversand leisten wie keine Haftung.
- Es gelten die Bedingungen unseres Verantwortlichkeitsabgrenzungsvertrages.
- Risiken bezüglich angelieferter Rohstoffe, Waren und ihrer Verwendung/ Anlieferung/ Etikettierung/ Freigabe/ Versand etc. von Kundenrohstoffen und Fertigwaren haftet der Auftraggeber.
- Für Einhaltung aller GMP/ PIC und AMG Vorschriften bezüglich Verwendung/ Anlieferung/ Etikettierung/ Freigabe/ Versand etc. von Kundenrohstoffen und Fertigwaren haftet der Auftraggeber.
- Bei Beistellung von Rohstoffen/ Packmitteln ist der Versicherungswert anzugeben.
- In Rechnung gestellte Werkzeuge verbleiben in unserem Eigentum.
- Hinweis auf VAV-Auszug. Der VAV-Auszug ist eine Zusammenfassung von dem Verantwortungs - Abgrenzungsvertrag.
- Liefertermin: Bei Bestellung innerhalb einer Woche und rechtzeitigem Eingang der Rohstoffe gültig.
- Die von Dragenopharm Apotheker Püschl GmbH gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Dragenopharm Apotheker Püschl GmbH und es gilt damit der erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart.
- Es gilt immer der zum Leistungsdatum gültige MwSt-Satz.
Stand: 01.2008